Handlungsempfehlungen

Bitte Beachten Sie:

Grünschnitt und Gartenabfälle

Handlungen wie die Ablagerung von Schnittgut und Gartenabraum an Wald- oder Gehölzrändern sowie die Pflanzung nicht-heimischer Gehölze außerhalb des Siedlungsbereichs, sind biodiversitätsschädigend und zum Teil verboten. Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur ist seit 2020 genehmigungspflichtig, wenn die Pflanzenart im betreffenden Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt (§ 40 BNatSchG). Es gilt die Pflicht der Pflanzung naturraum- und standorttypischer Gehölze, Stauden und Ansaaten in der freien Natur.

 

Bitte entsorgen Sie daher Gartenabfälle, Kompost und Grünschnitt NICHT im Wald oder der freien Natur, sondern in dafür vorgesehen Grünabfall- Containern, Laubsacksammlungen oder Kompostieranlagen. Informationen zu naturraum- und standorttypischen Pflanzen finden Sie unter www.karlsruhe.de/umwelt-klima/naturschutz/naturraeume-und-schutzgebiete.

Einige Gartenpflanzen wurden bereits in der freien Natur zu Problempflanzen. Bitte verzichten sie auf nicht-heimische Zierpflanzen, da viele dieser Arten einheimische Arten verdrängen und zu einem Verlust der Nahrungspflanzen für heimische Insekten führen.

Die Ablagerung von organischem Material hat vielerorts zudem zu einer Anreicherung von Nährstoffen in Seen oder Gewässern (=Eutrophierung), Schadstoffbelastung, Ausbreitung von Neobiota und dadurch zu einem Rückgang der heimischen Artenvielfalt geführt (besonders bei Insektenarten der bedeutsamen Saumvegetation).Weiterführende Informationen über die Problematik von Grünschnittablagerungen in freier Natur und ansprechende alternative Pflanzungen für Ihren Balkon und Garten finden Sie in unserem Flyer.